Folgende Tipps im Umgang mit herrenlosen Tieren.

Handelt es sich um eine Katze? Rufen Sie die Polizei 117 jeweiligen Kantons. Fassen Sie ein verletztes Tier nur mit äusserster Vorsicht an und auch nur dann, wenn es unbedingt sein muss. Füttern sie eine herum streunende Katze bitte nicht, sondern investieren sie die Zeit, welche sie für die Vorbereitung und Bereitstellung des Futters bräuchten, in die Telefonate.
Sie dürfen die Katze rechtlich gesehen auch nicht einfach behalten. Falls es Ihnen möglich ist, packen Sie die Katze in eine Katzentransportbox und fahren zu einem Tierarzt. Machen Sie eine Meldung auf STMZ.

Handelt es sich um einen Hund? Rufen Sie umgehend die Polizei 117 an und/oder uns. Falls der Hund nicht von alleine zu Ihnen kommt, jagen sie dem Hund nicht hinterher, das vertreibt ihn und es wird schwieriger ihn aufzugreifen! Sollte er sich von Ihnen entfernen, versuchen Sie ein Foto zu machen und melden Sie es bei STMZ.
Verletzte Hunde sollte man nur mit sehr grosser Vorsicht anfassen. Stellen Sie dem Hund, wenn er nicht mehr gehen kann, Wasser hin und warten Sie vor Ort bis die Polizei oder wir vor Ort sind.

Handelt es sich um ein Wildtier? Rufen Sie umgehend die Polizei 117 an. Sie können auch uns kontaktieren, jedoch dürfen wir gesetzlich gesehen, ohne Zustimmung des Wildhüters und/oder der Polizei oder des zuständigen Amtes, die Tiere nicht transportieren.
Vögel gehören ebenfalls zu Wildtieren und unterstehen daher dem gleichen Prozedere. Falls Sie ein Jungvogel im Garten oder auf dem Boden finden, legen Sie ihn, wenn möglich, zurück ins Nest oder lassen Sie ihn wo er ist. Er wird am Boden von den Elterntieren weiter gefüttert.


Sie haben gesehen wie jemand ein Tier angefahren hat?
Rufen Sie sofort die Polizei 117 an und melden Sie den Vorfall. Falls möglich merken Sie sich das Autokennzeichen. Hierbei handelt es sich um Fahrerflucht und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


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